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Entschädigung bei Flugausfall
Lt. der EU-Verordnung 261/2004 muss eine Fluglinie die Passagiere bei Flugausfall entschädigen:
250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer
400 Euro bei Flügen bis 3500 Kilometer
600 Euro bei Flügen über 3500 Kilometer